Sind Blitzerapps erlaubt?

Sind Blitzerapps auf dem Smartphone erlaubt?

Ein aktueller Fall:

Eine aktivierte Blitzerapp auf dem Smartphone kann dem Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle teuer zu stehen kommen. 75 Euro kostet das Bußgeld, wenn man erwischt wird.

Der Hintergrund zu dem aktuellen Urteil: Während einer Verkehrskontrolle entdeckte die Polizei eine aktivierte Blitzer-App in der Halterung im Fahrzeug. Gegen die Bußgeldforderung in Höhe von 75 Euro legte der Fahrer Einspruch ein. Er argumentierte, dass ein Smartphone kein Gerät gemäß des Paragraphen 23 sein würde.

Das Gericht sah das aber anders und wies die Klage ab. Radarwarn- und Laserstörgeräte sind in dem Paragraphen nur beispielhaft gemeint. Dem Gericht zufolge reicht es aus, eine aktive Software auf seinem Smartphone zu haben, die vor Blitzern warnt. Der Fahrer musste sein Bußgeld bezahlen. (Quelle: Radio SAW)

Ganz eindeutig… oder doch nicht?

Der Paragraph 23 der Straßenverkersordnung besagt:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Was heißt das nun?

Die Nutzung des Handys am Steuer ist nicht nur dumm sondern natürlich auch verboten.
Hier gibt es keine zwei Meinungen. Das lässt sich relativ eindeutig aus dem §§ 23 Abs. 1a StVo herauslesen.

Aber was hat es mit Abs 1b auf sich?
Sind Smartphone dafür bestimmt Blitzer zu verpetzen?

Wir bewegen uns hier in einer rechtlichen Grauzone. Das Handy ist bekannter Maßen nicht dafür gedacht Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder gar zu stören.
Einige, aus unserer Sicht sehr gute, Apps hingegen haben diesen Zweck und sind auf nahezu jedem Smartphone installier- und nutzbar. Zumindest in dieser Frage haben einige Gerichte jüngst entschieden dass die Nutzung dieser Apps strafbar und ein Verstoß gegen den o.g. Paragraphen darstellt.

Hier hilft wohl nur bei Nutzung der App die Tastensperre reinmachen und auf die Audiowarnungen zu vertrauen. Denn Blitzer.de und atudo funktionieren auch mit Tastensperre wunderbar.

Lustige Randnotiz:
Wer gegenwärtig kein Fahrzeug führt, darf die App nutzen. Beifahrer zum Beispiel…

Darf die Polizei mein Handy entsperren?

In den USA ist das möglich – bei uns in Deutschland jedoch nicht.
Lassen wir den ohnehin fragwürdigen Eingriff in die Privatsphäre / den Datenschutz mal außen vor, so müsste der Beschuldigte sich mit dem Entsperren selbst belasten.
Ein Beschuldigter darf nicht Beweismittel gegen sich selbst sein und nicht zum Objekt des Verfahrens werden.
Der Beschuldigte hat das Recht, das Strafverfahren selbst zu gestalten, auch indem er eben nicht mitwirkt.

Fazit?

Dedizierte Blitzerapps erhöhen zwar das Risiko die rechtliche Grauzone zu verlassen, es gibt aber Mittel und Wege.
Und bei weitem gibt es nicht nur die Tastensperre.

Es gibt Verkehrsapps die nicht nur zum petzen da sind.
Atudo ist solch eine App und die kann weit mehr als nur zuverlässig Blitzer melden.
Fahrtenbuch, Stauwarner, Navi, Unfallwarner, GPS Tachoanzeige, Tankinfos uvm. sind hier implementiert und der eigentliche Zweck dieser App, wenngleich die bekannte Blitzerfunktion zur Verfügung steht.

Hier dürfte es dem Gericht schwer fallen diese App als reine Blitzerapp auszuweisen.

Übrigens, wir haben Atudo auf Herz und Nieren getestet.

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