Alkoholtest verweigern?

Alkoholtest verweigern?

Es ist spät und die Kelle des Polizeiwagens zeigt an, dass Sie bitte an die Seite fahren sollen. Eine Alkoholkontrolle wird gefordert. Was viele Autofahrer gar nicht wissen: Die Kontrolle kann sehr wohl verweigert werden. Dabei gibt es allerdings einige Punkte zu beachten.
Wer als Autofahrer sicher ist, keinen Alkohol getrunken zu haben, kann die Kontrolle mit dem Pusten ins Röhrchen einfach ablehnen. Die Polizei kann niemanden dazu zwingen und eine gesetzliche Verpflichtung für einen Atemtest gibt es nicht. Da viele Autofahrer dies aber nicht wissen, stimmen sie dem Test zu. Dabei ist der Alkoholwert im Atem bei einem möglichen Verfahren gar nicht relevant. Hier zählt ausschließlich der Blutalkoholwert, der wiederum nur über einen Bluttest ermittelt werden kann. Streng gesehen ist der Atemtest also unnötig.

Wichtige Tipps rund um die Verweigerung von einem Atemalkoholtest
Wird ein Autofahrer von der Polizei angehalten, dann gilt immer erst einmal die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen ist. Haben die Polizisten allerdings den Eindruck, dass der Fahrer alkoholisiert ist, werden sie das bekannte Röhrchen ziehen und ihn darum bitten, hineinzupusten.
Gezwungen werden kann dazu jedoch niemand. Denn das Ergebnis aus diesem Test ist keineswegs für die Entlastung des Fahrers gedacht, sondern für dessen Belastung. Zeigt die Kontrolle einen erhöhten Wert an, kann dieser als Verdachtsmoment gewertet werden. Allein aus diesem Grund sollten Autofahrer überlegen, ob sie den Test wirklich durchführen möchten oder ihn lieber ablehnen.

Kontrolle abgelehnt – was passiert dann?
Entscheidet sich der Fahrer, den Atemtest nicht durchzuführen, gibt es zwei verschiedene Szenarien. Es kann sein, dass die Polizei den Fahrer mit zur Blutkontrolle auf die Wache nimmt. Sie kann aber ebenso entscheiden, dass er weiterfahren darf. Die Polizei steht hier vor dem Problem, dass Blutkontrollen einen Kostenfaktor darstellen und daher begründet sein müssen.
Sind die Beamten unsicher, ob der Fahrer wirklich über dem gesetzlich festgelegten Promille-Wert von 0,5 Promille liegt, dann werden sie im Zweifel von einem Bluttest absehen, um Ärger mit dem Vorgesetzten zu vermeiden. Das heißt, wer den Atemalkoholtest ablehnt, der kann vielleicht sogar entspannt weiterfahren. Haben die Beamten jedoch einen begründeten Verdacht, dass ein erhöhter Wert vorliegt, dürfen sie den Fahrer mit zum Bluttest nehmen – und dies darf erst einmal nicht verweigert werden.
Wichtig: Wer dem Atemalkoholtest zustimmt, kann ebenfalls zur Blutuntersuchung aufgefordert werden. Das passiert dann, wenn der Test positiv ausfällt und einen erhöhten Wert zeigt.

Der richterliche Beschluss für die Blutkontrolle
Doch selbst wenn die Beamten die Blutkontrolle durchführen möchten, muss dies nicht unbedingt so hingenommen werden. Betroffene haben die Möglichkeit, einen richterlichen Beschluss zu fordern. Nur dann, wenn dieser Beschluss auch vorliegt, darf die Blutuntersuchung rechtlich durchgeführt werden.
Ist dies nicht der Fall, kommt es zu einer rechtswidrigen Handlung. Soll die Untersuchung dennoch durchgeführt werden, ist es wichtig, einen schriftlichen Widerspruch einzureichen. Sieht die Polizei Gefahr im Verzug, kann die Anordnung durch den Staatsanwalt ausreichen, damit die Blutkontrolle durchgeführt werden kann.
Nach dem Bluttest – so geht es weiter
Wenn der Bluttest durchgeführt wurde und einen zu hohen Promillewert im Blut nachweist, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren oder mit einem möglichen Strafverfahren gerechnet werden. Die Höhe des Strafmaßes hängt dabei von mehreren Faktoren ab. Bis zu einem Wert von 1,09 Promille wird von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen.
Interessant ist nicht zuletzt die Frage, wer die Kosten für den Bluttest tragen muss. Hier ist die Rechtslage klar. Die Zahlung übernimmt, wer im Unrecht ist. Liegt der Wert also unter 0,5 Promille, muss der Test durch den Staat gezahlt werden.
Die Verweigerung einer Alkoholkontrolle über das Blasrohr ist also durchaus möglich und hier muss auch niemand mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Wichtig ist es dabei jedoch, seine Verweigerung ausschließlich verbal vorzubringen und davon abzusehen, die Beamten zu beleidigen oder möglicherweise zu versuchen, handgreiflich zu werden.

(Quelle in Wort und Schrift: FOCUS Online)

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